Fachanwalt für Versicherungsrecht im Saarland
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Der ungleiche Kampf: Wenn die BU-Versicherung nicht zahlt

 

Die story: Der ungleiche Kampf: Wenn die Versicherung nicht zahlt | ARD Mediathek

 

Aktuelle Urteile:

Berufsunfähigkeit eines Onlinehändlers

 

(OLG München, 13.10.2022 - 25 U 2340/21):

 

Ein Onlinehändler ist berufsunfähig, wenn er aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, den kompletten Wareneingang anzunehmen, auszupacken und zu sortieren. Kein sinnvolles Arbeitsgebnis, wenn Annahme von Waren nicht mehr möglich ist. Dabei ist unerheblich, dass die Tätigkeit rein zeitlich bei weitem nicht die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch genommen hat (BGH, 19.7.2017, -IV ZR 535/15).

 

 

 

Rechtsanwalt Peter Dörrenbächer

Julius-Bettingen-Str. 15

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