Fachanwalt für Versicherungsrecht im Saarland
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Typische Probleme bei der Beantragung einer BU-Rente

Ein typisches Problem z.B. bei der Beantragung einer BU-Rente nach einer Covid 19-Erkrankung oder allgemein bei einer psychischen Erkrankung ist, dass Versicherer behaupten, die 50 %  Berufsunfähigkeit durch die Summe "kleinerer Symptome" seien nicht erfüllt. Der Versicherte sei zwar etwas depressiv, habe ab und an Atemnot oder fühle sich gelegentlich etwas schwach. Das würde man zwar sehen, aber  leider sei jedes Symptom für sich zu bewältigen und führe keineswegs dazu, dass Berufsunfähigkeit vorliege . Umgangen wird der Umstand, dass die Summe der Symptome durchaus dazu führt, dass der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Umgangen wird auch der Umstand, dass es ausreicht, wenn eine prägende Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

 

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Der ungleiche Kampf: Wenn die BU-Versicherung nicht zahlt

 

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Rechtsanwalt Peter Dörrenbächer

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