Der ungleiche Kampf: Wenn die BU-Versicherung nicht zahlt
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Aktuelle Urteile:
Berufsunfähigkeit eines Onlinehändlers
(OLG München, 13.10.2022 - 25 U 2340/21):
Ein Onlinehändler ist berufsunfähig, wenn er aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, den kompletten Wareneingang anzunehmen, auszupacken und zu sortieren. Kein sinnvolles Arbeitsgebnis, wenn Annahme von Waren nicht mehr möglich ist. Dabei ist unerheblich, dass die Tätigkeit rein zeitlich bei weitem nicht die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch genommen hat (BGH, 19.7.2017, -IV ZR 535/15).
Rechtsanwalt Peter Dörrenbächer
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