Ich biete Ihnen eine Kurzbewertung der Erfolgsaussichten sowohl beim ersten Leistungsantrag, als auch beim Nachprüfungsverfahren oder bei der Einstellung eine Leistung oder der Wiederaufnahme einer bereits eingestellten Leistung an. Ich berate, wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen möchten und sicher sein möchten, dass dies keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistungszusage hat. Ich kann Ihnen z.B. die konkreten Verdienstgrenzen aufzeigen und den Stand der Rechtsprechung mit verständlichen Worten darlegen. Durch meine Tätigkeit als Prozessanwalt habe ich zudem entsprechende Erfahrung, wie die Gerichte die entsprechenden Sachverhalte angehen.
Meine Philopsohie
Ich stehe für eine hochwertige juristische Beratung bei hoher Datensicherheit und einem ausgeprägten Verständnis für die Probleme des Mandanten und die Besonderheiten der Versicherungsbranche.
Ich helfe ihnen, dass Sie ihre bisherige Lebensstellung bewahren können und Ihre versprochenen Leistungen auch so schnell als möglich, und in voller Höhe vom Versicherer erhalten. Gemeinsam finden wir Wege,Sie dorthin zu bringen.
Der ungleiche Kampf: Wenn die BU-Versicherung nicht zahlt
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Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Peter Dörrenbächer
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peter-doerrenbaecher@t-online.de
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