Viele Sachbearbeiter bei Versicherungen denken immer noch, sie würden ihrem Arbeitgeber durch die sture Ablehnung von Ansprüchen Geld sparen (Versicherungsombudsmann Prof. Hirsch)
Versicherer haben Problembereiche wie „lange Bearbeitungszeiten“, „unverständliche Kundenkommunikation“, .
Das Geltendmachen von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen erfordert einen langen Atem und einen Anwalt, der sich hervorragend im Versicherungsrecht auskennt und der weiss, wie Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen sind. Nicht selten stehen Existenzen auf dem Spiel.
IM STICH GELASSEN
Nach Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin haben jedes Jahr 8 Millionen Menschen in Deutschland einen Unfall – ein Zehntel der Bevölkerung. Sie verletzen sich bei der
Arbeit, in der Schule, im Straßenverkehr, die meisten jedoch – über 5 Millionen – im Haushalt und in der Freizeit. Bagatellunfälle wie ein verstauchter Fuß sind dabei nicht mitgezählt. Mehr als
20.000 der Unfälle enden tödlich. Die meisten Menschen haben für solche Schicksalsschläge vorgesorgt, für sich selbst und für ihre Angehörigen. Sie haben eine Unfallversicherung abgeschlossen, meist
auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie haben ihr Leben und ihr Hab und Gut versichert. Oft können sie auch noch Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung desjenigen geltend machen, der den
Unfall verschuldet hat. Die Menschen in Deutschland konnten lange Zeit darauf vertrauen, dass sie sich wenigstens um ihre materielle Existenz keine Sorgen machen müssen, wenn sie durch einen Unfall
aus der Bahn geworfen werden – oder auch durch eine Krankheit.
Die Versicherungen haben es verstanden, die Menschen dieses Gefühl der Geborgenheit einzupflanzen. Lange Zeit setzte die Branche in ihrer Selbstdarstellung nicht auf Fakten und Informationen, sondern
auf Emotionen. Denn wer sich Allianz-versichert, der ist voll und ganz gesichert, der schließt vom ersten Augenblick ein festes Bündnis mit dem Glück, so lautete ein bekannter Slogan; er wurde nicht
gesprochen, sondern wie eine Schnulze gesungen.
Die Hamburg-Mannheimer lies über 35 Jahre Ihrem Herrn Kaiser den Menschen an der Haustüre klingeln, den Aktenkoffer immer in der linken Hand, die rechte Hand frei für den sympathisch-festen
Händedruck. Vor drei Jahren trat Deutschland bekannteste Versicherungsvertreter ab, nachdem die Hamburg-Mannheimer im Ergo-Konzern aufgegangen war – in jenem Unternehmen, von dem bald darauf bekannt
wurde, dass es seine 100 besten Versicherungsvertreter sowie hohe Manager zu einer Sexparty mit Prostituierten nach Budapest eingeladen hatte.
Solche Nachrichten passen zum Gebaren der Versicherungen von heute. Sie versuchen gar nicht mehr, den Anschein zu erwecken, als seien sie die Verbündeten ihrer Kunden. Sie wollen um jeden Preis
Verträge abschließen – und locken Ihre Kunden mit möglichst günstigen Beiträgen. Wenn dann tatsächlich eine jener Katastrophen eintritt, vor deren Folgen sich die Klienten schützen wollten, verhalten
sich die Versicherungen immer häufiger so, dass sie Zahlungen verzögern und verweigern. Sie unterstellen den Klienten Betrug und erfüllen ihren Teil des Vertrags erst, wenn sie gerichtlich dann dazu
gezwungen werden. Für viele Unfallopfer beginnt so neben einer langwierigen Rehabilitation auch noch ein zermürbender Kampf mit Ihrem Versicherer und der Justiz (Kirbach, DIE ZEIT 2013 Nr. 2. S. 11
ff.).
Unfallversicherung
Gerade die Feststellung des Invaliditätsgrads wird allzu häufig dem medizinischen Gutachter überlassen, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen, zB hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts der Invaliditätsbemessung, zu berücksichtigen. Ein besonderer Stellenwert in der Abwicklung eins Versicherungsfalls kommt auch den Voraussetzungen zur Geltendmachung und ärztlichen Feststellung der Invalidität , den Regelungen zur Fälligkeit und Verzug sowie der Neubemessung der Invalidität zu. Im Prozess stehen regelmäßig Fragen der Darlegungs- und Beweislast sowie zur Beweiserhebung und -würdigung im Mittelpunkt (vgl. Jacob, Unfallversicherung AUB 2010, Vorwort, Seite 5).
Der ungleiche Kampf: Wenn die BU-Versicherung nicht zahlt
Die story: Der ungleiche Kampf: Wenn die Versicherung nicht zahlt | ARD Mediathek
Aktuelle Urteile:
Berufsunfähigkeit eines Onlinehändlers
(OLG München, 13.10.2022 - 25 U 2340/21):
Ein Onlinehändler ist berufsunfähig, wenn er aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, den kompletten Wareneingang anzunehmen, auszupacken und zu sortieren. Kein sinnvolles Arbeitsgebnis, wenn Annahme von Waren nicht mehr möglich ist. Dabei ist unerheblich, dass die Tätigkeit rein zeitlich bei weitem nicht die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch genommen hat (BGH, 19.7.2017, -IV ZR 535/15).
Rechtsanwalt Peter Dörrenbächer
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